Sparkasse müss Vorfälligkeitsentgelt zurückzahlen

Sparkasse Vorfälligkeitsentschädigung

Banken dürfen sich im Kreditwesen nur über Zinsen finanzieren. Aber: Sind geforderte Vorfälligkeitsentgelte, also quasi Entschädigungen für „entgangenen Zinsgewinn“ nach frühzeitiger Tilgung des Darlehns denn per se zulässig?

 

Rechtsanwalt Fabian Fritsch: „Grundsätzlich schon, denn die Bank muss sich auf Einnahmen auch verlassen können und darf in aller Regel auch die entgangenen Zinsen aufschlagen, falls ein Kunde denkt, mit der Zahlung des offenen Restbetrages sei die Sache für ihn erledigt."

 

Unter bestimmten Umständen sind bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen aber durchaus rückforderbar. Über einen interessanten Fall hat jetzt das Landgericht in Karlsruhe  am 6. September 2023 entschieden. Im Fall zum Aktenzeichen 2 O 102/23 ging es um eine Forderung in Höhe von 34.000 Euro. Da die Sparkasse Pforzheim Calw  bei der Berechnung der Vorfälligkeit Fehler unterlaufen waren, muss der Betrag jetzt erstattet werden.

 

Das Landgericht Karlsruhe stellte fest, dass die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung ohne rechtliche Grundlage gefordert und eingenommen worden war, da die Berechnungsgrundlagen nicht Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB i.V.m. § 492 Abs. 2 BGB entsprechen konnten. Nach dem Gesetzgeber muss ein Darlehensnehmer die Berechnung nachvollziehen und jederzeit bezogen auf die aktuelle Darlehenshöhe ungefähr einschätzen können. Dies blieb dem Darlehensnehmer verwehrt, da im Vertragswerk eben nicht klar definiert wurde, wann genau im Falle einer vorzeitigen Kündigung eine Entschädigung der Bank fällig wird

 

Das Ergebnis: Die Sparkasse Pforzheim Calw muss die von den Klägern bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 34.516,45 Euro nun in voller Höhe erstatten.

Rechtsanwalt Fritsch: „Da der Darlehensnehmer seine Schuld getilgt hat, steht der Bank nichts weiteres mehr zu!“

 

Der Hamburger Rechtsanwalt steht Bankkunden gern für eine Prüfung möglicher Ansprüche zur Verfügung: „Wenn eine unzulässige Klausel im Vertragswerk enthalten ist, kann im Einzelfall ein Vorfälligkeitsentgelt zurückgefordert werden. Die gute Nachricht ist: Das gilt dann selbst für schön länger abgewickelte Darlehen.

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